Ablauf
- Services
- Pferdekrematorium
1. Abholung ihres Pferdes/Ponys:
Sollte Ihr Pferd/Pony im eigenen Stall einschlafen oder euthanasiert werden, ist es uns möglich diese von dort abzuholen. Nach telefonischer Vereinbarung holen wir Ihr Tier mit unserem speziellen Pferdetransporter persönlich ab. Sollte Ihr Pferd/Pony in einer Tierklinik von uns gehen, klären wir nach telefonischer Absprache die Abholung mit der Tierklink. Eine Abholung findet meist innerhalb von 48 Stunden statt. Wichtig für die Abholung ist, dass das Pferd auf einem befestigten, geraden Untergrund liegt, zu dem unser Fahrzeug problemlos hinfahren kann (ca. 2 Meter Platz zum Rücken des Pferdes).
2. Möchten Sie ihr verstorbenes Tier selbst zu uns bringen?
Sie können Ihr verstorbenes Pferd oder Pony auch selbst zu uns bringen – bitte stimmen Sie den Zeitpunkt telefonisch mit uns ab, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
4. Wichtige Formulare & Ausnahmen
Für die Abholung und Kremierung benötigen wir folgende Dokumente:
Achtung: Für den Landkreis Freising (z.B. Pferdeklinik München Airport) gibt es ein extra Formular:
Sie können das Formular auch nachreichen oder am Stall bereithalten.
5. Persönliche Abschiednahme vor Ort
Nach Ankunft Ihres Pferdes bei uns informieren wir Sie umgehend. In unserem Verabschiedungsraum können Sie sich in aller Ruhe von Ihrem treuen Freund verabschieden und bei Wunsch eine passende Urne oder ein Andenken auswählen – auch Sonderanfertigungen sind möglich.
6. Einfache Klärung der Formalitäten
Alle Formalitäten und Zahlungsmodalitäten klären wir gerne vorab per E-Mail. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir bei Abholung um eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags.
7. Rückgabe oder Verbleib der Asche
Nach der Kremierung können Sie die Asche persönlich bei uns abholen. Alternativ liefern wir die Asche nach Hause oder in den Stall. Wenn keine Rückführung gewünscht ist, verbleibt die Asche in unserer Gemeinschaftsurne.
Zusätzliche Hinweise & Erinnerungen
- Bitte teilen Sie uns frühzeitig mit, falls Sie Mähnen- oder Schweifhaare als Andenken möchten.
- Aus rechtlichen Gründen ist eine Verbrennung von Halfter oder Zubehör leider nicht möglich.
- Der Equidenpass ist verpflichtend, auch für Pferde, die vor dem Jahr 2000 geboren wurden. Informationen zur Passbeantragung finden Sie bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung: